GbR – Gründung

Anmeldung – GbR

Damit wir Ihr Anliegen schnell und rechtssicher umsetzen können, benötigen wir Ihre Unterstützung durch detaillierte Angaben. Je nach Anzahl der Beteiligten dauert es ca. 5–15 Minuten, die notwendigen Informationen in das Formular einzutragen.
Zum Abschluss wird ein PDF erstellt und an die unter Kontaktperson angegebene E-Mail-Adresse verschickt (Wichtig ist die korrekte E-Mail-Adresse unter Kontaktperson). Ein weiteres PDF geht an das Notariat zur Verarbeitung im Notarsystem.
Details zu unserer Datenverarbeitung finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.  Für weitere Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung E-Mail: post@notare-klaus-dengler.de oder Tel. +49 (0) 3621 229 120.



Kontaktperson
Die Felder Nachname, Telefon, E-Mail und die Kommunikation sind Pflichtfelder, damit wir mit Ihnen in Kontakt bleiben können!

Anmeldung

Löschung / Auflösung / Beendigung der GbR

Was für Änderungen sollen eingetragen werden

Angaben zur GbR

Bezüglich der Namensgebung der GbR wird empfohlen, von der zuständigen IHK eine gutachterliche Stellungnahme einzuholen. Unter Umständen ist eine weitere Prüfung empfehlenswert, nämlich ob und
inwieweit der Name möglicherweise marken-, wettbewerbs- oder standesrechtliche Vorschriften verletzt.
Nähere Informationen hierzu erhalten Sie ebenfalls von der IHK.


Hinweis zur Erforderlichkeit öffentlich-rechtlicher Genehmigungen: Für eine Reihe von Tätigkeiten bedarf die Gesellschaft einer öffentlich-rechtlichen Genehmigung. Genehmigungen sind z.B. notwendig für Makler und Bauträger nach § 34 c der Gewerbeordnung, für das Beförderungsgewerbe nach dem Güterkraftverkehrsgesetz oder dem Personenbeförderungsgesetz und für Gaststätten und Hotelbetriebe nach dem Gaststättengesetz. Die Genehmigung muss auf die neue GbR lauten; es genügt nicht, dass bereits eine Genehmigung für den Geschäftsführer oder einen Gesellschafter vorliegt. Zwar ist es zur Eintragung der GbR in das Handelsregister grds. nicht erforderlich, dass die Genehmigung dem Gericht vorgelegt wird. Mit der Ausübung der genehmigungspflichtigen Tätigkeit darf jedoch erst begonnen werden, wenn die erforderliche Genehmigung vorliegt. Sie sollten sich daher um die Beschaffung etwa erforderlicher Genehmigungen so früh wie möglich kümmern.

Hinweis zur Formulierung des Unternehmensgegenstandes: Der Schwerpunkt der Tätigkeit muss erkennbar sein, allgemein gehaltene Angaben wie z.B. „Der Handel mit Waren aller Art/Dienstleistungen aller Art“ reicht nicht aus. Beispiel für eine Formulierung: „Gegenstand des Unternehmens ist die Herstellung und der Vertrieb von Kleidungsstücken sowie die Erbringung von Dienstleistungen auf diesem Gebiet.“



Gesellschafter 1
%

Wird bei der Beurkundung vertreten durch:

Zusätzliche Angaben
Besondere Bedürfnisse bei der Beurkundung

Gesellschafter 2
%

Wird bei der Beurkundung vertreten durch:

Zusätzliche Angaben
Besondere Bedürfnisse bei der Beurkundung

Gesellschafter 3
%

Wird bei der Beurkundung vertreten durch:

Zusätzliche Angaben
Besondere Bedürfnisse bei der Beurkundung

Gesellschafter 4
%

Wird bei der Beurkundung vertreten durch:

Zusätzliche Angaben
Besondere Bedürfnisse bei der Beurkundung

Gesellschafter 5
%

Wird bei der Beurkundung vertreten durch:

Zusätzliche Angaben
Besondere Bedürfnisse bei der Beurkundung

Gesellschafter 6
%

Wird bei der Beurkundung vertreten durch:

Zusätzliche Angaben
Besondere Bedürfnisse bei der Beurkundung

Vertretungsbefugnis


Hinweise zur Beurkundung

Zum Beurkundungstermin bringen Sie bitte die hier aufgelisteten Dokumente mit.

Um die Abwicklung und Vorbereitung zu beschleunigen, übersenden Sie uns bitte vorab einen Scan
der Dokumente (keinen Ausweis) per E-Mail an: post@notare-klaus-dengler.de
Sollte sich bei der Entwurfserstellung herausstellen, dass weitere Dokumente fehlen, werden wir
Sie über den angegebenen Kommunikationsweg informieren.

Benötigte Dokumente:
  • Einen gültigen Personalausweis / Reisepass

Beauftragung

Terminwunsch

Abschließende Anmerkung