Adoption

Adoption

Damit wir Ihr Anliegen schnell und rechtssicher umsetzen können, benötigen wir Ihre Unterstützung durch detaillierte Angaben. Je nach Anzahl der Beteiligten dauert es ca. 5–15 Minuten, die notwendigen Informationen in das Formular einzutragen.
Zum Abschluss wird ein PDF erstellt und an die unter Kontaktperson angegebene E-Mail-Adresse verschickt (Wichtig ist die korrekte E-Mail-Adresse unter Kontaktperson). Ein weiteres PDF geht an das Notariat zur Verarbeitung im Notarsystem.
Details zu unserer Datenverarbeitung finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.  Für weitere Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung E-Mail: post@notare-klaus-dengler.de oder Tel. +49 (0) 3621 229 120.



Kontaktperson
Die Felder Nachname, Telefon, E-Mail und die Kommunikation sind Pflichtfelder, damit wir mit Ihnen in Kontakt bleiben können!

Art der Adoption

Hinweis: Bei der Minderjährigenadoption erlöschen die verwandtschaftlichen Beziehungen zu den bisherigen Verwandten (Volladoption). Bei der Volljährigenadoption bleiben die verwandtschaftlichen Beziehungen zur bisherigen Familie grundsätzlich bestehen (schwache Adoption), sofern das Familiengericht nicht die Wirkungen einer Volladoption anordnet.




Angaben zu annehmenden Personen

Annehmende Person 1

Zusätzliche Angaben
Besondere Bedürfnisse bei der Beurkundung

Annehmende Person 2

Zusätzliche Angaben
Besondere Bedürfnisse bei der Beurkundung


Kind 1

Kind 2

Kind 3

Kind 4

Kind 5

Kind 6

Kind 7

Angaben zur anzunehmenden Person (Adoptivkind)

Ergänzende Angaben (Volljährigenadoption)

Angaben zu den leiblichen Eltern

Hinweis: Für die Adoption ist grundsätzlich die Einwilligung beider leiblichen Elternteile erforderlich. Die Einwilligung muss notariell beurkundet werden. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Einwilligung durch das Familiengericht ersetzt werden.

Leibliche Mutter

Leiblicher Vater


Namensführung

Hinweis: Bei einer Minderjährigenadoption erhält das Kind grundsätzlich den Familiennamen des Annehmenden als Geburtsnamen. Bei der Volljährigenadoption kann der Name des Annehmenden dem bisherigen Namen vorangestellt oder angefügt werden. In bestimmten Fällen kann auch der Vorname geändert werden.


Hinweise zur Beurkundung

Zum Beurkundungstermin bringen Sie bitte die hier aufgelisteten Dokumente mit.

Bitte haben Sie bis zum Termin alle Unterlagen zusammen und bringen diese mit.
Von Originalurkunden können beglaubigte Abschriften gefertigt werden.
Sollte sich bei der Entwurfserstellung herausstellen, dass weitere Dokumente fehlen, werden wir
Sie über den angegebenen Kommunikationsweg informieren.

Beizubringende Unterlagen:
      • Einen gültigen Personalausweis / Reisepass
      • Geburtsurkunden der Beteiligten
      • Eheurkunde bzw. Lebenspartnerschaftsurkunde der Annehmenden
      • ggf. Heiratsurkunde des Anzunehmenden
      • Staatsangehörigkeitsnachweis der Annehmenden und des Anzunehmenden
        (einfache Bescheinigung der örtlichen Polizeibehörde ist ausreichend)
      • Polizeiliche Führungszeugnisse der Annehmenden (sog. kleines Führungszeugnis genügt in der Regel)

    • Amtsärztliche Gesundheitszeugnisse der Annehmenden
    • Amtsärztliches Gesundheitszeugnis des Anzunehmenden Kindes
      (Die Entscheidung darüber ob beispielsweise ärztliche Zeugnisse bei der Volljährigenadoption
      überhaupt beigebracht werden müssen, liegen im Ermessen des Gerichts)

Beauftragung

Terminwunsch

Abschließende Anmerkung