Unternehmensgründung GmbH / UG

Unternehmensgründung

Damit wir Ihr Anliegen schnell und rechtssicher umsetzen können, benötigen wir Ihre Unterstützung durch detaillierte Angaben. Je nach Anzahl der Beteiligten dauert es ca. 5–15 Minuten, die notwendigen Informationen in das Formular einzutragen.
Zum Abschluss wird ein PDF erstellt und an die unter Kontaktperson angegebene E-Mail-Adresse verschickt (Wichtig ist die korrekte E-Mail-Adresse unter Kontaktperson). Ein weiteres PDF geht an das Notariat zur Verarbeitung im Notarsystem.
Details zu unserer Datenverarbeitung finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.  Für weitere Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung E-Mail: post@notare-klaus-dengler.de oder Tel. +49 (0) 3621 229 120.



Kontaktperson
Die Felder Nachname, Telefon, E-Mail und die Kommunikation sind Pflichtfelder, damit wir mit Ihnen in Kontakt bleiben können!

Angaben zur GmbH / UG

Bezüglich der Namensgebung der GmbH wird empfohlen, von der zuständigen IHK eine gutachterliche Stellungnahme einzuholen. Unter Umständen ist eine weitere Prüfung empfehlenswert, nämlich ob und
inwieweit der Name möglicherweise marken-, wettbewerbs- oder standesrechtliche Vorschriften verletzt.
Nähere Informationen hierzu erhalten Sie ebenfalls von der IHK.


Hinweis zur Erforderlichkeit öffentlich-rechtlicher Genehmigungen: Für eine Reihe von Tätigkeiten bedarf die Gesellschaft einer öffentlich-rechtlichen Genehmigung. Genehmigungen sind z.B. notwendig für Makler und Bauträger nach § 34 c der Gewerbeordnung, für das Beförderungsgewerbe nach dem Güterkraftverkehrsgesetz oder dem Personenbeförderungsgesetz und für Gaststätten und Hotelbetriebe nach dem Gaststättengesetz. Die Genehmigung muss auf die neue GmbH/UG lauten; es genügt nicht, dass bereits eine Genehmigung für den Geschäftsführer oder einen Gesellschafter vorliegt. Zwar ist es zur Eintragung der GmbH/UG in das Handelsregister grds. nicht erforderlich, dass die Genehmigung dem Gericht vorgelegt wird. Mit der Ausübung der genehmigungspflichtigen Tätigkeit darf jedoch erst begonnen werden, wenn die erforderliche Genehmigung vorliegt. Sie sollten sich daher um die Beschaffung etwa erforderlicher Genehmigungen so früh wie möglich kümmern.

Hinweis zur Formulierung des Unternehmensgegenstandes: Der Schwerpunkt der Tätigkeit muss erkennbar sein, allgemein gehaltene Angaben wie z.B. „Der Handel mit Waren aller Art/Dienstleistungen aller Art“ reicht nicht aus. Beispiel für eine Formulierung: „Gegenstand des Unternehmens ist die Herstellung und der Vertrieb von Kleidungsstücken sowie die Erbringung von Dienstleistungen auf diesem Gebiet.“



Wird das Stammkapital nicht durch Leistung von Geld, sondern durch Einbringung anderer Vermögensgegenstände (z.B. Betriebsausstattung, Immobilien, Forderungen gegen Dritte) erbracht, muss die Werthaltigkeit dieser Gegenstände dem Gericht (z.B. durch Werthaltigkeitsgutachten) nachgewiesen werden und die Gründer müssen einen Sachgründungsbericht erstatten. Bitte melden Sie sich hierzu nach Übersendung des Datenerfassungsbogens telefonisch im Notariat.



Gründer 1
%


Wird bei der Beurkundung vertreten durch:

Zusätzliche Angaben
Besondere Bedürfnisse bei der Beurkundung

Gründer 2
%


Wird bei der Beurkundung vertreten durch:

Zusätzliche Angaben
Besondere Bedürfnisse bei der Beurkundung

Gründer 3
%


Wird bei der Beurkundung vertreten durch:

Zusätzliche Angaben
Besondere Bedürfnisse bei der Beurkundung

Gründer 4
%


Wird bei der Beurkundung vertreten durch:

Zusätzliche Angaben
Besondere Bedürfnisse bei der Beurkundung

Geschäftsführer

Allgemeine Hinweise: Die Gesellschaft benötigt einen oder mehrere Geschäftsführer. Geschäftsführer kann ein Gesellschafter sein, aber auch ein Dritter, der nicht Gesellschafter ist.

Geschäftsführer einer GmbH können nur natürliche Personen (d.h. keine anderen Gesellschaften) sein. Geschäftsführer kann nicht sein, wer wegen Insolvenzdelikten oder verschiedener anderer Vermögensdelikte vorbestraft ist oder unter Betreuung steht oder einem Berufs-/Gewerbeverbot unterliegt, sofern der Unternehmensgegenstand ganz oder teilweise mit dem Gegenstand des Verbots übereinstimmt.

Hinweise zur Vertretungsberechtigung: Werden mehrere Geschäftsführer bestellt, muss geregelt werden, ob der jeweilige Geschäftsführer stets einzelvertretungsberechtigt ist (d.h. er die Gesellschaft allein nach außen hin vertreten kann) oder der jeweilige Geschäftsführer gemeinsam vertretungsberechtigt ist (d.h. er die Gesellschaft nach außen hin nur gemeinsam mit einem weiteren Geschäftsführer oder einem Prokuristen vertreten kann).

Solange nur ein Geschäftsführer bestellt ist, ist dieser notwendigerweise einzelvertretungsberechtigt. Allerdings kann auch diesem Geschäftsführer bereits Einzelvertretungsbefugnis für den Fall eingeräumt werden, dass zukünftig ein weiterer Geschäftsführer bestellt wird.

Hinweise zur Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB: § 181 BGB verbietet sogenannte In-sich-Geschäfte und will Interessenkonflikte vermeiden. Ein Vertreter (hier: der Geschäftsführer) kann Rechtsgeschäfte/Verträge mit sich selbst (als „Privatmann“) oder mit sich als Vertreter eines Dritten (z.B. als Geschäftsführer einer anderen GmbH) nur dann abschließen, wenn ihm dies ausdrücklich erlaubt wurde. Diese Erlaubnis bezeichnet man als „Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB“.

Beispiel: Soll der Geschäftsführer seinen eigenen PKW oder anderen aus seinem Privatbesitz an die GmbH verkaufen können, muss er von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit sein. Praktische Erwägungen sprechen dafür, den Geschäftsführer von den Beschränkungen des § 181 BGB zu befreien – und in der Praxis sind die meisten Geschäftsführer befreit. Dies setzt jedoch ein entsprechendes Vertrauen der Gesellschafter gegenüber dem Geschäftsführer voraus.

Die Befreiung kann auch nur auf die Vertretung eines Dritten beschränkt werden (§ 181 Alt. 2 BGB). Dann dürfte er keine Rechtsgeschäfte mit sich selbst abschließen.


1. Fremdgeschäftsführer


Zusätzliche Angaben
Besondere Bedürfnisse bei der Beurkundung

2. Fremdeschäftsführer


Zusätzliche Angaben
Besondere Bedürfnisse bei der Beurkundung

Sonstige Mitteilungen / Hinweise

Hinweise zur Beurkundung

Zum Beurkundungstermin bringen Sie bitte die hier aufgelisteten Dokumente mit.

Um die Abwicklung und Vorbereitung zu beschleunigen, übersenden Sie uns bitte vorab einen Scan
der Dokumente (keinen Ausweis) per E-Mail an: post@notare-klaus-dengler.de
Sollte sich bei der Entwurfserstellung herausstellen, dass weitere Dokumente fehlen, werden wir
Sie über den angegebenen Kommunikationsweg informieren.

Benötigte Dokumente:
  • Einen gültigen Personalausweis / Reisepass

Beauftragung

Terminwunsch

Abschließende Anmerkung