Unternehmensgründung GmbH / UG Unternehmensgründung Notify Damit wir Ihr Anliegen schnell und rechtssicher umsetzen können, benötigen wir Ihre Unterstützung durch detaillierte Angaben. Je nach Anzahl der Beteiligten dauert es ca. 5–15 Minuten, die notwendigen Informationen in das Formular einzutragen. Zum Abschluss wird ein PDF erstellt und an die unter Kontaktperson angegebene E-Mail-Adresse verschickt (Wichtig ist die korrekte E-Mail-Adresse unter Kontaktperson). Ein weiteres PDF geht an das Notariat zur Verarbeitung im Notarsystem. Details zu unserer Datenverarbeitung finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Für weitere Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung E-Mail: post@notare-klaus-dengler.de oder Tel. +49 (0) 3621 229 120. Kontaktperson Anrede– Auswahl –FrauHerrkeine AngabeTitelVorname(n)NachnameTelefon / HandyE-MailDie Felder Nachname, Telefon, E-Mail und die Kommunikation sind Pflichtfelder, damit wir mit Ihnen in Kontakt bleiben können!Wie sollen wir mit Ihnen bevorzugt Dokumente austauschen? E-Mail Telefon Post Angaben zur GmbH / UG Name der Gesellschaft (= gewünschter Name)Bezüglich der Namensgebung der GmbH wird empfohlen, von der zuständigen IHK eine gutachterliche Stellungnahme einzuholen. Unter Umständen ist eine weitere Prüfung empfehlenswert, nämlich ob undinwieweit der Name möglicherweise marken-, wettbewerbs- oder standesrechtliche Vorschriften verletzt.Nähere Informationen hierzu erhalten Sie ebenfalls von der IHK.Sitz der Gesellschaft (politische Gemeinde, kein Anschrift)StraßeHausnummerZusatz Hinweis zur Erforderlichkeit öffentlich-rechtlicher Genehmigungen: Für eine Reihe von Tätigkeiten bedarf die Gesellschaft einer öffentlich-rechtlichen Genehmigung. Genehmigungen sind z.B. notwendig für Makler und Bauträger nach § 34 c der Gewerbeordnung, für das Beförderungsgewerbe nach dem Güterkraftverkehrsgesetz oder dem Personenbeförderungsgesetz und für Gaststätten und Hotelbetriebe nach dem Gaststättengesetz. Die Genehmigung muss auf die neue GmbH/UG lauten; es genügt nicht, dass bereits eine Genehmigung für den Geschäftsführer oder einen Gesellschafter vorliegt. Zwar ist es zur Eintragung der GmbH/UG in das Handelsregister grds. nicht erforderlich, dass die Genehmigung dem Gericht vorgelegt wird. Mit der Ausübung der genehmigungspflichtigen Tätigkeit darf jedoch erst begonnen werden, wenn die erforderliche Genehmigung vorliegt. Sie sollten sich daher um die Beschaffung etwa erforderlicher Genehmigungen so früh wie möglich kümmern. Hinweis zur Formulierung des Unternehmensgegenstandes: Der Schwerpunkt der Tätigkeit muss erkennbar sein, allgemein gehaltene Angaben wie z.B. „Der Handel mit Waren aller Art/Dienstleistungen aller Art“ reicht nicht aus. Beispiel für eine Formulierung: „Gegenstand des Unternehmens ist die Herstellung und der Vertrieb von Kleidungsstücken sowie die Erbringung von Dienstleistungen auf diesem Gebiet.“Gegenstand des UnternehmensRechtsform GmbH UG (haftungsbeschränkt)Betrag mindestens 25.000 €€Betrag€Gründungsart Stammkapital über Einzahlung Stammkapital über SachwerteEinzahlung des Stammkapitals volle Höhe zu 50%Sachwert AuflistungWird das Stammkapital nicht durch Leistung von Geld, sondern durch Einbringung anderer Vermögensgegenstände (z.B. Betriebsausstattung, Immobilien, Forderungen gegen Dritte) erbracht, muss die Werthaltigkeit dieser Gegenstände dem Gericht (z.B. durch Werthaltigkeitsgutachten) nachgewiesen werden und die Gründer müssen einen Sachgründungsbericht erstatten. Bitte melden Sie sich hierzu nach Übersendung des Datenerfassungsbogens telefonisch im Notariat.Gesellschaftsvertrag Individuelle Statzung (Regel) Musterprotokoll Gründer 1 Gründer 1 Person GesellschaftAnrede– Auswahl –FrauHerrkeine AngabeTitelVorname(n)NachnameGeburtsdatumGeburtsnameName der GesellschaftSitz der GesellschaftRechtsform– Auswahl –AGe.G.e.K.Eingetragener VereinSEGmbHGmbH i.G.KGKGaAOHGPartGStiftungSonstige RechtsformSonstige Rechtsform (ausländischen Rechts)UG i.G.VVaGUGRegistergericht– Auswahl –AachenAhlenAmbergAnsbachArnsbergAschaffenburgAugsburgAurichBad HersfeldBad Homburg v. d. HöheBad KreuznachBad OeynhausenBambergBayreuthBielefeldBochumBonnBraunschweigBremenCharlottenburgChemnitzCoburgCoesfeldCottbusDarmstadtDeggendorfDortmundDresdenDuisburgDürenDüsseldorfEschwegeEssenFlensburgFrankfurt (Oder)Frankfurt am MainFreiburg im BreisgauFriedberg (Hessen)FritzlarFuldaFürthGelsenkirchenGießenGöttingenGüterslohHagenHamburgHammHanauHannoverHildesheimHofIngolstadtIserlohnJenaKaiserslauternKasselKempten (Allgäu)KielKleveKoblenzKölnKönigstein im TaunusKorbachKrefeldLandau in der PfalzLandshutLeipzigLemgoLimburg a. d. LahnLübeckLudwigshafen am RheinLüneburgMainzMannheimMarburgMemmingenMönchengladbachMontabaurMünchenMünsterNeubrandenburgNeuruppinNeussNürnbergOffenbach am MainOldenburg (Oldenburg)OsnabrückPaderbornPassauPinnebergPotsdamRecklinghausenRegensburgRostockSaarbrückenSchweinfurtSchwerinSiegburgSiegenStadthagenSteinfurtStendalStralsundStraubingStuttgartTostedtTraunsteinUlmWalsrodeWeiden i.d.OPf.WetzlarWiesbadenWittlichWuppertalWürzburgZweibrückenRegister– Auswahl –GnRGesellschaftsregisterHRAHRBPRStiftungsregisterVereinsregisterRegisternummerStraßeHausnummerZusatzPLZOrtE-MailTelefon / HandyFamilienstand– Auswahl –ledigverheiratetgeschiedengetrennt lebendverwitwetverpartnertPartnerschaft aufgelöstLebenspartner getrennt lebendLebenspartner verstorbenStaatsangehörigkeit(en)Güterstand– Auswahl –gesetzlichGütergemeinschaftGütertrennungnicht bekanntEhevertrag Ja NeinBeteiligung an der Gesellschaft%Geschäftsanteil im Nennbetrag€Soll Gründer 1 zum Geschäftsführer bestellt werden? Ja NeinVertretungsbefugnis– Auswahl –Jeder Geschäftsführer vertritt einzeln.Die Geschäftsführer vertreten gemeinsam.Die Gesellschaft wird durch zwei Geschäftsführer gemeinsam vertreten.Die Gesellschaft wird durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Geschäftsführer gemeinsam vertreten.Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam vertreten.Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Vereinigung allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Vereinigung durch die Geschäftsführer gemeinsam vertreten.Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Vereinigung allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Vereinigung durch zwei Geschäftsführer gemeinsam vertreten.Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Vereinigung allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Vereinigung durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln.Jeweils zwei persönlich haftende Gesellschafter vertreten gemeinsam.Die Gesellschaft wird durch zwei Gesellschafter gemeinsam oder durch einen persönlich haftenden Gesellschafter gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.Die Gesellschafter vertreten gemeinsam.Die geschäftsführenden Gesellschafter vertreten gemeinsam.Die Gesellschaft wird von einem Gesellschafter und einem Prokuristen vertreten.Jeder Gesellschafter vertritt einzeln.Jeweils zwei Gesellschafter vertreten gemeinsam.Befreiung von den Beschränkungen des §181 BGB komplett befreit nur Alt. 2 befreit Wird bei der Beurkundung vertreten durch: Anrede– Auswahl –FrauHerrkeine AngabeTitelVorname(n)NachnameGeburtsdatumRolle Zusätzliche Angaben Besondere Bedürfnisse bei der BeurkundungBedürfnisse Ich bin am eigenständigen Lesen des Vertragstextes gehindert (z. B. durch schwere Sehbehinderung/Blindheit) Ich bin schreibunfähig (kann nicht handschriftlich unterschreiben) Ich bin am Hören oder Verstehen des gesprochenen Wortes gehindert (z. B. Gehörlosigkeit/schwere Hörschädigung) Ich kann mich nicht oder nur schwer lautsprachlich äußern (Sprachbehinderung) Ich benötige Unterstützung bei der deutschen Sprache (Dolmetscher/-in erforderlich)Welche Fremdsprache(n)Zusätzliche Anmerkungen zum Gründer Gründer 2 Gründer 2 weitere Person weitere Gesellschaft kein weiterer GründerAnrede– Auswahl –FrauHerrkeine AngabeTitelVorname(n)NachnameGeburtsdatumGeburtsnameName der GesellschaftSitz der GesellschaftRechtsform– Auswahl –AGe.G.e.K.Eingetragener VereinSEGmbHGmbH i.G.KGKGaAOHGPartGSonstige RechtsformSonstige Rechtsform (ausländischen Rechts)StiftungUGUG i.G.VVaGRegistergericht– Auswahl –AachenAhlenAmbergAnsbachArnsbergAschaffenburgAugsburgAurichBad HersfeldBad Homburg v. d. HöheBad KreuznachBad OeynhausenBambergBayreuthBielefeldBochumBonnBraunschweigBremenCharlottenburgChemnitzCoburgCoesfeldCottbusDarmstadtDeggendorfDortmundDresdenDuisburgDürenDüsseldorfEschwegeEssenFlensburgFrankfurt (Oder)Frankfurt am MainFreiburg im BreisgauFriedberg (Hessen)FritzlarFuldaFürthGelsenkirchenGießenGöttingenGüterslohHagenHamburgHammHanauHannoverHildesheimHofIngolstadtIserlohnJenaKaiserslauternKasselKempten (Allgäu)KielKleveKoblenzKölnKönigstein im TaunusKorbachKrefeldLandau in der PfalzLandshutLeipzigLemgoLimburg a. d. LahnLübeckLudwigshafen am RheinLüneburgMainzMannheimMarburgMemmingenMönchengladbachMontabaurMünchenMünsterNeubrandenburgNeuruppinNeussNürnbergOffenbach am MainOldenburg (Oldenburg)OsnabrückPaderbornPassauPinnebergPotsdamRecklinghausenRegensburgRostockSaarbrückenSchweinfurtSchwerinSiegburgSiegenStadthagenSteinfurtStendalStralsundStraubingStuttgartTostedtTraunsteinUlmWalsrodeWeiden i.d.OPf.WetzlarWiesbadenWittlichWuppertalWürzburgZweibrückenRegister– Auswahl –GnRGesellschaftsregisterHRAHRBPRStiftungsregisterVereinsregisterRegisternummerStraßeHausnummerZusatzPLZOrtE-MailTelefon / HandyFamilienstand– Auswahl –ledigverheiratetgeschiedengetrennt lebendverwitwetverpartnertPartnerschaft aufgelöstLebenspartner getrennt lebendLebenspartner verstorbenStaatsangehörigkeit(en)Güterstand– Auswahl –gesetzlichGütergemeinschaftGütertrennungnicht bekanntEhevertrag Ja NeinBeteiligung an der Gesellschaft%Geschäftsanteil im Nennbetrag€Soll Gründer 2 zum Geschäftsführer bestellt werden? Ja NeinVertretungsbefugnis– Auswahl –Jeder Geschäftsführer vertritt einzeln.Die Geschäftsführer vertreten gemeinsam.Die Gesellschaft wird durch zwei Geschäftsführer gemeinsam vertreten.Die Gesellschaft wird durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Geschäftsführer gemeinsam vertreten.Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam vertreten.Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Vereinigung allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Vereinigung durch die Geschäftsführer gemeinsam vertreten.Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Vereinigung allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Vereinigung durch zwei Geschäftsführer gemeinsam vertreten.Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Vereinigung allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Vereinigung durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln.Jeweils zwei persönlich haftende Gesellschafter vertreten gemeinsam.Die Gesellschaft wird durch zwei Gesellschafter gemeinsam oder durch einen persönlich haftenden Gesellschafter gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.Die Gesellschafter vertreten gemeinsam.Die geschäftsführenden Gesellschafter vertreten gemeinsam.Die Gesellschaft wird von einem Gesellschafter und einem Prokuristen vertreten.Jeder Gesellschafter vertritt einzeln.Jeweils zwei Gesellschafter vertreten gemeinsam.Befreiung von den Beschränkungen des §181 BGB komplett befreit nur Alt. 2 befreit Wird bei der Beurkundung vertreten durch: Anrede– Auswahl –FrauHerrkeine AngabeTitelVorname(n)NachnameGeburtsdatumRolle Zusätzliche Angaben Besondere Bedürfnisse bei der BeurkundungBedürfnisse Ich bin am eigenständigen Lesen des Vertragstextes gehindert (z. B. durch schwere Sehbehinderung/Blindheit) Ich bin schreibunfähig (kann nicht handschriftlich unterschreiben) Ich bin am Hören oder Verstehen des gesprochenen Wortes gehindert (z. B. Gehörlosigkeit/schwere Hörschädigung) Ich kann mich nicht oder nur schwer lautsprachlich äußern (Sprachbehinderung) Ich benötige Unterstützung bei der deutschen Sprache (Dolmetscher/-in erforderlich)Welche Fremdsprache(n)Zusätzliche Anmerkungen zum Gründer Gründer 3 Gründer 3 weitere Person weitere Gesellschaft kein weiterer GründerAnrede– Auswahl –FrauHerrkeine AngabeTitelVorname(n)NachnameGeburtsdatumGeburtsnameName der GesellschaftSitz der GesellschaftRechtsform– Auswahl –AGe.G.e.K.Eingetragener VereinSEGmbHGmbH i.G.KGKGaAOHGPartGSonstige RechtsformSonstige Rechtsform (ausländischen Rechts)StiftungUGUG i.G.VVaGRegistergericht– Auswahl –AachenAhlenAmbergAnsbachArnsbergAschaffenburgAugsburgAurichBad HersfeldBad Homburg v. d. HöheBad KreuznachBad OeynhausenBambergBayreuthBielefeldBochumBonnBraunschweigBremenCharlottenburgChemnitzCoburgCoesfeldCottbusDarmstadtDeggendorfDortmundDresdenDuisburgDürenDüsseldorfEschwegeEssenFlensburgFrankfurt (Oder)Frankfurt am MainFreiburg im BreisgauFriedberg (Hessen)FritzlarFuldaFürthGelsenkirchenGießenGöttingenGüterslohHagenHamburgHammHanauHannoverHildesheimHofIngolstadtIserlohnJenaKaiserslauternKasselKempten (Allgäu)KielKleveKoblenzKölnKönigstein im TaunusKorbachKrefeldLandau in der PfalzLandshutLeipzigLemgoLimburg a. d. LahnLübeckLudwigshafen am RheinLüneburgMainzMannheimMarburgMemmingenMönchengladbachMontabaurMünchenMünsterNeubrandenburgNeuruppinNeussNürnbergOffenbach am MainOldenburg (Oldenburg)OsnabrückPaderbornPassauPinnebergPotsdamRecklinghausenRegensburgRostockSaarbrückenSchweinfurtSchwerinSiegburgSiegenStadthagenSteinfurtStendalStralsundStraubingStuttgartTostedtTraunsteinUlmWalsrodeWeiden i.d.OPf.WetzlarWiesbadenWittlichWuppertalWürzburgZweibrückenRegister– Auswahl –GnRGesellschaftsregisterHRAHRBPRStiftungsregisterVereinsregisterRegisternummerStraßeHausnummerZusatzPLZOrtE-MailTelefon / HandyFamilienstand– Auswahl –ledigverheiratetgeschiedengetrennt lebendverwitwetverpartnertPartnerschaft aufgelöstLebenspartner getrennt lebendLebenspartner verstorbenStaatsangehörigkeit(en)Güterstand– Auswahl –gesetzlichGütergemeinschaftGütertrennungnicht bekanntEhevertrag Ja NeinBeteiligung an der Gesellschaft%Geschäftsanteil im Nennbetrag€Soll Gründer 3 zum Geschäftsführer bestellt werden? Ja NeinVertretungsbefugnis– Auswahl –Jeder Geschäftsführer vertritt einzeln.Die Geschäftsführer vertreten gemeinsam.Die Gesellschaft wird durch zwei Geschäftsführer gemeinsam vertreten.Die Gesellschaft wird durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Geschäftsführer gemeinsam vertreten.Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam vertreten.Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Vereinigung allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Vereinigung durch die Geschäftsführer gemeinsam vertreten.Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Vereinigung allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Vereinigung durch zwei Geschäftsführer gemeinsam vertreten.Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Vereinigung allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Vereinigung durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln.Jeweils zwei persönlich haftende Gesellschafter vertreten gemeinsam.Die Gesellschaft wird durch zwei Gesellschafter gemeinsam oder durch einen persönlich haftenden Gesellschafter gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.Die Gesellschafter vertreten gemeinsam.Die geschäftsführenden Gesellschafter vertreten gemeinsam.Die Gesellschaft wird von einem Gesellschafter und einem Prokuristen vertreten.Jeder Gesellschafter vertritt einzeln.Jeweils zwei Gesellschafter vertreten gemeinsam.Befreiung von den Beschränkungen des §181 BGB komplett befreit nur Alt. 2 befreit Wird bei der Beurkundung vertreten durch: Anrede– Auswahl –FrauHerrkeine AngabeTitelVorname(n)NachnameGeburtsdatumRolle Zusätzliche Angaben Besondere Bedürfnisse bei der BeurkundungBedürfnisse Ich bin am eigenständigen Lesen des Vertragstextes gehindert (z. B. durch schwere Sehbehinderung/Blindheit) Ich bin schreibunfähig (kann nicht handschriftlich unterschreiben) Ich bin am Hören oder Verstehen des gesprochenen Wortes gehindert (z. B. Gehörlosigkeit/schwere Hörschädigung) Ich kann mich nicht oder nur schwer lautsprachlich äußern (Sprachbehinderung) Ich benötige Unterstützung bei der deutschen Sprache (Dolmetscher/-in erforderlich)Welche Fremdsprache(n)Zusätzliche Anmerkungen zum Gründer Gründer 4 Gründer 4 weitere Person weitere Gesellschaft kein weiterer GründerAnrede– Auswahl –FrauHerrkeine AngabeTitelVorname(n)NachnameGeburtsdatumGeburtsnameName der GesellschaftSitz der GesellschaftRechtsform– Auswahl –AGe.G.e.K.Eingetragener VereinSEGmbHGmbH i.G.KGKGaAOHGPartGSonstige RechtsformSonstige Rechtsform (ausländischen Rechts)StiftungUGUG i.G.VVaGRegistergericht– Auswahl –AachenAhlenAmbergAnsbachArnsbergAschaffenburgAugsburgAurichBad HersfeldBad Homburg v. d. HöheBad KreuznachBad OeynhausenBambergBayreuthBielefeldBochumBonnBraunschweigBremenCharlottenburgChemnitzCoburgCoesfeldCottbusDarmstadtDeggendorfDortmundDresdenDuisburgDürenDüsseldorfEschwegeEssenFlensburgFrankfurt (Oder)Frankfurt am MainFreiburg im BreisgauFriedberg (Hessen)FritzlarFuldaFürthGelsenkirchenGießenGöttingenGüterslohHagenHamburgHammHanauHannoverHildesheimHofIngolstadtIserlohnJenaKaiserslauternKasselKempten (Allgäu)KielKleveKoblenzKölnKönigstein im TaunusKorbachKrefeldLandau in der PfalzLandshutLeipzigLemgoLimburg a. d. LahnLübeckLudwigshafen am RheinLüneburgMainzMannheimMarburgMemmingenMönchengladbachMontabaurMünchenMünsterNeubrandenburgNeuruppinNeussNürnbergOffenbach am MainOldenburg (Oldenburg)OsnabrückPaderbornPassauPinnebergPotsdamRecklinghausenRegensburgRostockSaarbrückenSchweinfurtSchwerinSiegburgSiegenStadthagenSteinfurtStendalStralsundStraubingStuttgartTostedtTraunsteinUlmWalsrodeWeiden i.d.OPf.WetzlarWiesbadenWittlichWuppertalWürzburgZweibrückenRegister– Auswahl –GnRGesellschaftsregisterHRAHRBPRStiftungsregisterVereinsregisterRegisternummerStraßeHausnummerZusatzPLZOrtE-MailTelefon / HandyFamilienstand– Auswahl –ledigverheiratetgeschiedengetrennt lebendverwitwetverpartnertPartnerschaft aufgelöstLebenspartner getrennt lebendLebenspartner verstorbenStaatsangehörigkeit(en)Güterstand– Auswahl –gesetzlichGütergemeinschaftGütertrennungnicht bekanntEhevertrag Ja NeinBeteiligung an der Gesellschaft%Geschäftsanteil im Nennbetrag€Soll Gründer 4 zum Geschäftsführer bestellt werden? Ja NeinVertretungsbefugnis– Auswahl –Jeder Geschäftsführer vertritt einzeln.Die Geschäftsführer vertreten gemeinsam.Die Gesellschaft wird durch zwei Geschäftsführer gemeinsam vertreten.Die Gesellschaft wird durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Geschäftsführer gemeinsam vertreten.Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam vertreten.Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Vereinigung allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Vereinigung durch die Geschäftsführer gemeinsam vertreten.Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Vereinigung allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Vereinigung durch zwei Geschäftsführer gemeinsam vertreten.Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Vereinigung allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Vereinigung durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln.Jeweils zwei persönlich haftende Gesellschafter vertreten gemeinsam.Die Gesellschaft wird durch zwei Gesellschafter gemeinsam oder durch einen persönlich haftenden Gesellschafter gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.Die Gesellschafter vertreten gemeinsam.Die geschäftsführenden Gesellschafter vertreten gemeinsam.Die Gesellschaft wird von einem Gesellschafter und einem Prokuristen vertreten.Jeder Gesellschafter vertritt einzeln.Jeweils zwei Gesellschafter vertreten gemeinsam.Befreiung von den Beschränkungen des §181 BGB komplett befreit nur Alt. 2 befreit Wird bei der Beurkundung vertreten durch: Anrede– Auswahl –FrauHerrkeine AngabeTitelVorname(n)NachnameGeburtsdatumRolle Zusätzliche Angaben Besondere Bedürfnisse bei der BeurkundungBedürfnisse Ich bin am eigenständigen Lesen des Vertragstextes gehindert (z. B. durch schwere Sehbehinderung/Blindheit) Ich bin schreibunfähig (kann nicht handschriftlich unterschreiben) Ich bin am Hören oder Verstehen des gesprochenen Wortes gehindert (z. B. Gehörlosigkeit/schwere Hörschädigung) Ich kann mich nicht oder nur schwer lautsprachlich äußern (Sprachbehinderung) Ich benötige Unterstützung bei der deutschen Sprache (Dolmetscher/-in erforderlich)Welche Fremdsprache(n)Zusätzliche Anmerkungen zum Gründer Geschäftsführer Allgemeine Hinweise: Die Gesellschaft benötigt einen oder mehrere Geschäftsführer. Geschäftsführer kann ein Gesellschafter sein, aber auch ein Dritter, der nicht Gesellschafter ist. Geschäftsführer einer GmbH können nur natürliche Personen (d.h. keine anderen Gesellschaften) sein. Geschäftsführer kann nicht sein, wer wegen Insolvenzdelikten oder verschiedener anderer Vermögensdelikte vorbestraft ist oder unter Betreuung steht oder einem Berufs-/Gewerbeverbot unterliegt, sofern der Unternehmensgegenstand ganz oder teilweise mit dem Gegenstand des Verbots übereinstimmt. Hinweise zur Vertretungsberechtigung: Werden mehrere Geschäftsführer bestellt, muss geregelt werden, ob der jeweilige Geschäftsführer stets einzelvertretungsberechtigt ist (d.h. er die Gesellschaft allein nach außen hin vertreten kann) oder der jeweilige Geschäftsführer gemeinsam vertretungsberechtigt ist (d.h. er die Gesellschaft nach außen hin nur gemeinsam mit einem weiteren Geschäftsführer oder einem Prokuristen vertreten kann). Solange nur ein Geschäftsführer bestellt ist, ist dieser notwendigerweise einzelvertretungsberechtigt. Allerdings kann auch diesem Geschäftsführer bereits Einzelvertretungsbefugnis für den Fall eingeräumt werden, dass zukünftig ein weiterer Geschäftsführer bestellt wird. Hinweise zur Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB: § 181 BGB verbietet sogenannte In-sich-Geschäfte und will Interessenkonflikte vermeiden. Ein Vertreter (hier: der Geschäftsführer) kann Rechtsgeschäfte/Verträge mit sich selbst (als „Privatmann“) oder mit sich als Vertreter eines Dritten (z.B. als Geschäftsführer einer anderen GmbH) nur dann abschließen, wenn ihm dies ausdrücklich erlaubt wurde. Diese Erlaubnis bezeichnet man als „Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB“. Beispiel: Soll der Geschäftsführer seinen eigenen PKW oder anderen aus seinem Privatbesitz an die GmbH verkaufen können, muss er von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit sein. Praktische Erwägungen sprechen dafür, den Geschäftsführer von den Beschränkungen des § 181 BGB zu befreien – und in der Praxis sind die meisten Geschäftsführer befreit. Dies setzt jedoch ein entsprechendes Vertrauen der Gesellschafter gegenüber dem Geschäftsführer voraus. Die Befreiung kann auch nur auf die Vertretung eines Dritten beschränkt werden (§ 181 Alt. 2 BGB). Dann dürfte er keine Rechtsgeschäfte mit sich selbst abschließen. 1. Fremdgeschäftsführer Femdgeschäftsführer 1 Fremdgeschäftsführer kein weiterer FremdgeschäftsführerAnrede– Auswahl –FrauHerrkeine AngabeTitelVorname(n)NachnameGeburtstagdatumGeburtsnameStraßeHausnummerZusatzPLZOrtE-MailTelefon / HandyFamilienstand– Auswahl –ledigverheiratetgeschiedengetrennt lebendverwitwetverpartnertPartnerschaft aufgelöstLebenspartner getrennt lebendLebenspartner verstorbenStaatsangehörigkeit(en)Güterstand– Auswahl –gesetzlichGütergemeinschaftGütertrennungnicht bekanntEhevertrag Ja NeinVertretungsbefugnis– Auswahl –Jeder Geschäftsführer vertritt einzeln.Die Geschäftsführer vertreten gemeinsam.Die Gesellschaft wird durch zwei Geschäftsführer gemeinsam vertreten.Die Gesellschaft wird durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Geschäftsführer gemeinsam vertreten.Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam vertreten.Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Vereinigung allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Vereinigung durch die Geschäftsführer gemeinsam vertreten.Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Vereinigung allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Vereinigung durch zwei Geschäftsführer gemeinsam vertreten.Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Vereinigung allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Vereinigung durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.Befreiung von den Beschränkungen des §181 BGB komplett befreit nur Alt. 2 befreit Zusätzliche Angaben Besondere Bedürfnisse bei der BeurkundungBedürfnisse Ich bin am eigenständigen Lesen des Vertragstextes gehindert (z. B. durch schwere Sehbehinderung/Blindheit) Ich bin schreibunfähig (kann nicht handschriftlich unterschreiben) Ich bin am Hören oder Verstehen des gesprochenen Wortes gehindert (z. B. Gehörlosigkeit/schwere Hörschädigung) Ich kann mich nicht oder nur schwer lautsprachlich äußern (Sprachbehinderung) Ich benötige Unterstützung bei der deutschen Sprache (Dolmetscher/-in erforderlich)welche Fremdsprache(n)Zusätzliche Anmerkungen zum Geschäftsführer 2. Fremdeschäftsführer Fremdgeschäftsführer 2 weiterer Fremdgeschäftsführer kein weiterer FremdgeschäftsführerAnrede– Auswahl –FrauHerrkeine AngabeTitelVorname(n)NachnameGeburtsdatumGeburtsnameStraßeHausnummerZusatzPLZOrtE-MailTelefon / HandyFamilienstand– Auswahl –ledigverheiratetgeschiedengetrennt lebendverwitwetverpartnertPartnerschaft aufgelöstLebenspartner getrennt lebendLebenspartner verstorbenStaatsangehörigkeit(en)Güterstand– Auswahl –gesetzlichGütergemeinschaftGütertrennungnicht bekanntEhevertrag Ja NeinVertretungsbefugnis– Auswahl –Jeder Geschäftsführer vertritt einzeln.Die Geschäftsführer vertreten gemeinsam.Die Gesellschaft wird durch zwei Geschäftsführer gemeinsam vertreten.Die Gesellschaft wird durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Geschäftsführer gemeinsam vertreten.Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam vertreten.Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Vereinigung allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Vereinigung durch die Geschäftsführer gemeinsam vertreten.Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Vereinigung allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Vereinigung durch zwei Geschäftsführer gemeinsam vertreten.Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Vereinigung allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Vereinigung durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.Befreiung von den Beschränkungen des §181 BGB komplett befreit nur Alt. 2 befreit Zusätzliche Angaben Besondere Bedürfnisse bei der BeurkundungBedürfnisse Ich bin am eigenständigen Lesen des Vertragstextes gehindert (z. B. durch schwere Sehbehinderung/Blindheit) Ich bin schreibunfähig (kann nicht handschriftlich unterschreiben) Ich bin am Hören oder Verstehen des gesprochenen Wortes gehindert (z. B. Gehörlosigkeit/schwere Hörschädigung) Ich kann mich nicht oder nur schwer lautsprachlich äußern (Sprachbehinderung) Ich benötige Unterstützung bei der deutschen Sprache (Dolmetscher/-in erforderlich)welche Fremdsprache(n)Zusätzliche Anmerkungen zum Geschäftsführer Sonstige Mitteilungen / Hinweise Anwesenheit Es sind zur Beurkundung alle Gesellschafter und Geschäftsführer anwesend Es kann nicht anwesend seinTextbereich Hinweise zur Beurkundung Zum Beurkundungstermin bringen Sie bitte die hier aufgelisteten Dokumente mit. Um die Abwicklung und Vorbereitung zu beschleunigen, übersenden Sie uns bitte vorab einen Scander Dokumente (keinen Ausweis) per E-Mail an: post@notare-klaus-dengler.deSollte sich bei der Entwurfserstellung herausstellen, dass weitere Dokumente fehlen, werden wir Sie über den angegebenen Kommunikationsweg informieren. Benötigte Dokumente: Einen gültigen Personalausweis / Reisepass Beauftragung Beauftragung Ich beauftrage die Notare Dr. Carina Klaus & Michael Dengler, die Beurkundung vorzubereiten. Mir ist bewusst, dass durch die Entwurfserstellung Kosten entstehen, auch wenn es nicht zur Beurkundung kommt. Ein Entwurf soll derzeit noch nicht erstellt werden. Die vorstehenden Angaben dienen nur der Vorabinformation und Vorbereitung einer Besprechung. Terminwunsch Kontakt Bitte unterbreiten Sie mir einen Termin Ich melde mich bei Ihnen zwecks Terminabsprache Ich habe bereits einen Termin mit Ihnen vereinbartTerminwunsch kein besonderer Terminwunsch bevorzugt Vormittags bevorzugt NachmittagsTermin am, Uhrzeit Abschließende AnmerkungAbschließende Anmerkung Die Datenschutzhinweise habe ich gelesen. Nach dem Absenden erhalten Sie automatisch eine Zusammenfassung Ihrer Angaben als PDF-Dokument an die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse. Erfassungsbogen abschicken